08. Wieviel Stunden werden von der Kasse übernommen?

Es gibt zwei Arten der Versorgung in Baden-Württemberg.

Wenn Sie in einer Kasse sind, die an der besonderen Versorgung (Besondere Versorgung Baden-Württemberg) teilnimmt, werden ohne irgendwelche bürokratischen Hürden 10 Sitzungen für die Akuttherapie und weitere 20 Sitzungen Ersttherapie übernommen. Falls die Schwere der Problematik es erfordert, sind weitere 30 Stunden Weiterbehandlung möglich.

Wenn ihre Kasse nicht an der besonderen Versogrung teilnimmt, müssen die Therapieabschnitte einzeln bewilligt werden. Die Vorgehensweise ist folgende:
Zunächst wird eine oder zwei psychotherapeutische Sprechstunde(n) durchgeführt. Im Anschluss kann eine Akuttherapie durchgeführt werden mit maximal 20 Sitzungen à 25 Minuten oder entsprechend 10 Sitzungen á 50 Minuten. Alternativ  können mindestens zwei bis maximal 4 probatorische Sitzungen durchgeführt werden. Daran wiederum kann sich eine verhaltenstherapeutische Kurzzeittherapie mit 2 * 12 Sitzungen à 50 Minuten anschließen. Wurde vorher eine Akuttherapie durchgeführt,  wird diese darauf angerechnet.
Wenn weitere Sitzungen notwendig werden, muss ein Gutachter eingeschaltet werden, der dann entscheidet, ob die Therapie fortgeführt werden kann.

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