Fragen und Antworten (FAQ)

01. Wird die Psychotherapie von der gesetzlichen Krankenkasse bzw. privaten Versicherung übernommen?

Alle gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten  in voller Höhe.  Die Voraussetzung ist, dass eine psychische Erkrankung mit der entsprechenden Diagnose vorliegt.

Private Versicherungen haben eigene Regelungen, die Sie direkt bei Ihrer Versicherung erfragen können.

02. Was geschieht im Erstgespräch?

Die erste Stunde dient dem Kennenlernen und der Klärung der Indikation. Das heißt, Sie haben zunächst ausführlich die Gelegenheit ihr Anliegen zu schildern und dabei herauszufinden, ob „die Chemie stimmt“. Ich muss entscheiden ob die Problematik in den Indikationsbereich der ambulanten Verhaltenstherapie und den Leistungsbereich der Krankenkassen fällt.

Falls die Zeit reicht, werde ich Ihnen noch verschiedene Fragen stellen, die für mein Verständnis wichtig sind und eventuell können wir auch schon erste Ideen entwickeln, wie die Dinge zu lösen sind.

03. Was genau ist eine „psychotherapeutische Sprechstunde“?

Die „psychotherapeutische Sprechstunde“ wurde zum 1. April 2017 eingeführt. Um einen schnelleren Zugang gewährleisten, sind alle kassenzugelassenen Psychotherapeuten nun verpflichtet, wöchentlich 100 Minuten (=2 Therapiestunden) dafür bereitzustellen.

Die psychotherapeutische Sprechstunde dient in erster Linie der Abklärung der Diagnose und der Frage, ob die Beschwerden eine Indikation zur Psychotherapie auf Kassenkosten darstellt.

Im Anschluss an die Sprechstunde erhalten Sie ein Formblatt, auf dem diese Informationen stehen.

Bitte beachten Sie folgendes: Die Psychotherapeuten müssen mehr Sprechstunden anbieten, als sie Therapieplätze anbieten können. Daher bedeutet, dass die Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Sprechstunde keine Garantie auf einen (zeitnahen) Therapieplatz darstellt. Es ist im Gegenteil so, dass die Zeit für die verpflichtenden Sprechstunden für die eigentlichen Therapien unterm Strich fehlt.

04. Was ist eine Akuttherapie?

Die Akuttherapie wurde mit der Reform der Psychotherapierichtlinien eingeführt ohne genau zu definieren, was das eigentlich ist.

Ich vergebe Termine für eine Akuttherapie, wenn

  • eine schwere psychologische Symptomatik vor kurzem neu aufgetreten ist,
  • eine remittierte schwere psychologische Symptomatik vor kurzem wieder aufgetreten ist.

Nicht akut ist eine schon länger bestehende Symptomatik, für die bisher keine ärztliche oder psychologische Hilfe in Anspruch genommen wurde. Für eine nicht akute Symptomatik spricht auch, wenn kurzfristig angebotene Termine abgelehnt werden oder nur Termine zu bestimmen Uhrzeiten akzeptiert werden.

05. Was muss ich mitbringen? Brauche ich eine ärztliche Überweisung?

Bringen Sie auf jeden Fall Ihre Versichertenkarte mit. Eine ärztliche Überweisung ist nur zwingend nötig, wenn Sie sind in einem Hausarztvertrag eingeschrieben sind. Hilfreich ist sie in jedem Fall. Wenn die Kostenübernahme durch die Kasse beantragt wird, ist ein ärztlicher Konsiliarbericht notwendig.

06. Wie läuft so eine Therapie dann ab?

Wenn wir gemeinsam entscheiden, eine Therapie einzuleiten, könnte das etwa in folgenden Schritten ablaufen (Im Einzelfall können manche Schritte wegfallen und andere hinzukommen):

  • Weitere Klärung und Präzisierung der Problemstellung.
  • Sammeln wichtiger Informationen (=Erhebung der Anamnese): Klärung von Fragen der familiären Herkunft, der aktuellen Lebenssituation, eventueller körperlicher Erkrankungen u.v.m.
  • Problemanalyse. Klärung der Fragen, wie das Problem entstanden ist und wie es aufrech erhalten wird. Anders ausgedrückt: Warum haben Sie das Problem und warum haben Sie es noch.
  • Therapieplanung. Was ist zu tun, um das Problem zu lösen?
  • Durchführung der therapeutischen Maßnahmen.
  • Endphase und Beendigung
07. Wie lange dauert eine Therapiesitzung?

In der Regel 50 Minuten.

08. Wieviel Stunden werden von der Kasse übernommen?

Es gibt zwei Arten der Versorgung in Baden-Württemberg.

Wenn Sie in einer Kasse sind, die an der besonderen Versorgung (Besondere Versorgung Baden-Württemberg) teilnimmt, werden ohne irgendwelche bürokratischen Hürden 10 Sitzungen für die Akuttherapie und weitere 20 Sitzungen Ersttherapie übernommen. Falls die Schwere der Problematik es erfordert, sind weitere 30 Stunden Weiterbehandlung möglich.

Wenn ihre Kasse nicht an der besonderen Versogrung teilnimmt, müssen die Therapieabschnitte einzeln bewilligt werden. Die Vorgehensweise ist folgende:
Zunächst wird eine oder zwei psychotherapeutische Sprechstunde(n) durchgeführt. Im Anschluss kann eine Akuttherapie durchgeführt werden mit maximal 20 Sitzungen à 25 Minuten oder entsprechend 10 Sitzungen á 50 Minuten. Alternativ  können mindestens zwei bis maximal 4 probatorische Sitzungen durchgeführt werden. Daran wiederum kann sich eine verhaltenstherapeutische Kurzzeittherapie mit 2 * 12 Sitzungen à 50 Minuten anschließen. Wurde vorher eine Akuttherapie durchgeführt,  wird diese darauf angerechnet.
Wenn weitere Sitzungen notwendig werden, muss ein Gutachter eingeschaltet werden, der dann entscheidet, ob die Therapie fortgeführt werden kann.

09. Mit welchen Wartezeiten muss ich rechnen?

Die Nachfrage übersteigt nach wie vor bei weitem das, was die Psychotherapeuten leisten können. Durch neue Verpflichtungen für Psychotherapeuten seit dem 1.4.17 wird die Zahl der Therapieplätze weiter verringert. Da die Wartezeiten nicht kalkulierbar sind, kann ich leider keine verbindlichen Angaben machen.

10. Welche Pflichten hat habe ich als Psychotherapiepatient/in?

Eine Psychotherapie kann nur mit Ihrer aktiven Mitarbeit erfolgreich sein. Also müssen Sie Ihren Anteil am Gelingen beitragen.
Sie sind verpflichtet, verbindlich vereinbarte Termine einzuhalten oder rechtzeitig abzusagen. Bei unentschuldigt nicht wahrgenommenen oder kurzfristig abgesagten Terminen kann der Therapeut ein privat zu zahlendes Honorar in Rechnung stellen.

11. Ich bin in einem Hausarzvertrag der AOK oder BoschBKK. Gibt es Besonderheiten?

Für Mitglieder der AOK und der Bosch BKK, die in einem Hausarztvertrag sind, gibt es die Möglichkeit, zusätzlich in einen Facharztvertrag einzutreten. Mitglieder des Facharztvertrags erhalten eine bessere psychotherapeutische Versorgung und schnellere, da hier bürokratische Hürden wegfallen.

12. Was bedeutet „Besondere Versorgung Baden-Württemberg“ und was bedeutet das für mich?

Eine Reihe von Krankenkassen bieten besondere, verbesserte Bedingungen für ihre Patienten an, indem sie direkte Behandlungsverträge zwischen Ärzten und Psychotherapeuten (bzw. deren Berufsverbänden) abgeschlossen haben. Welche Kassen sich an dieser Versorgung beteiligen, finden Sie unter „Besondere Versorgung Baden-Württemberg“

Im Bereich Psychotherapie ist gegenüber dem Regelverfahren die Bürokratie des Antragsverfahrens stark vereinfacht, so dass der ganze Ablauf wesentlich schneller geht. Das bedeutet auch, dass die Wartezeiten in der Regel kürzer sind.

 

 

13. Behandeln Sie auch Kinder und Jugendliche?

Ich habe eine Approbation für Erwachsene ab 18 Jahren und leider keine Zulassung für Kinder und Jugendliche.

14. Wir möchten eine Paartherapie machen. Was müssen wir beachten?

Eine Paartherapie ist keine Kassenleistung und muss privat bezahlt werden.  In der Regel nehmen Paare eine Doppelsitzung (=100 Minuten) im Monat wahr. Die Kosten für eine Doppelsitzung belaufen sich auf 200€.

 

15. Ich bin privat versichert. Was können Sie mir anbieten?

Mein Psychotherapieangebot richtet sich in erster Linie an gesetzlich Versicherte. Ich biete keine Sonderkonditionen für privat Versicherte an.

16. Ich habe eine Frage, die hier nicht aufgeführt ist.

Schreiben Sie mir eine E-Mail.