Psychotherapeutische Sprechstunde

Die „psychotherapeutische Sprechstunde“ wurde zum 1. April 2017 eingeführt. Um einen schnelleren Zugang gewährleisten, sind alle kassenzugelassenen Psychotherapeuten nun verpflichtet, wöchentlich 100 Minuten (=2 Therapiestunden) dafür bereitzustellen und entsprechend weniger Therapieplätze anzubieten.

Für Sie als Patient/in ist die Sprechstunde nichts anderes als ein Ersttermin. In der Sprechstunde wird die Diagnose geklärt und ob die Beschwerden eine Indikation zur Psychotherapie darstellen. Im Anschluss an die Sprechstunde erhalten Sie ein Formblatt, auf dem diese Informationen stehen.

Bitte beachten Sie folgendes: Die Psychotherapeuten müssen mehr Sprechstunden anbieten, als sie Patienten zur Therapie aufnehmen können. Die Teilnahme an der Sprechstunde bedeutet daher keine Garantie auf einen Therapieplatz.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.