02. Was geschieht im Erstgespräch?

Die erste Stunde dient dem Kennenlernen und der Klärung der Indikation. Das heißt, Sie haben zunächst ausführlich die Gelegenheit ihr Anliegen zu schildern und dabei herauszufinden, ob „die Chemie stimmt“. Ich muss entscheiden ob die Problematik in den Indikationsbereich der ambulanten Verhaltenstherapie und den Leistungsbereich der Krankenkassen fällt.

Falls die Zeit reicht, werde ich Ihnen noch verschiedene Fragen stellen, die für mein Verständnis wichtig sind und eventuell können wir auch schon erste Ideen entwickeln, wie die Dinge zu lösen sind.

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