Die „psychotherapeutische Sprechstunde“ wurde zum 1. April 2017 eingeführt. Um einen schnelleren Zugang gewährleisten, sind alle kassenzugelassenen Psychotherapeuten nun verpflichtet, wöchentlich 100 Minuten (=2 Therapiestunden) dafür bereitzustellen.
Die psychotherapeutische Sprechstunde dient in erster Linie der Abklärung der Diagnose und der Frage, ob die Beschwerden eine Indikation zur Psychotherapie auf Kassenkosten darstellt.
Im Anschluss an die Sprechstunde erhalten Sie ein Formblatt, auf dem diese Informationen stehen.
Bitte beachten Sie folgendes: Die Psychotherapeuten müssen mehr Sprechstunden anbieten, als sie Therapieplätze anbieten können. Daher bedeutet, dass die Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Sprechstunde keine Garantie auf einen (zeitnahen) Therapieplatz darstellt. Es ist im Gegenteil so, dass die Zeit für die verpflichtenden Sprechstunden für die eigentlichen Therapien unterm Strich fehlt.